Gegnerliste

Erkundigen Sie sich bereits vor Auftragserteilung, ob der Anwalt gegen Ihren Widersacher bereits tätig gewesen ist. Denn die hierbei gewonnene Erfahrung kann den entscheidenden Vorteil für Sie bringen.

Details

Zur Zulässigkeit von Gegnerlisten:
BVerfG vom 12.12.2007 - 1 BvR 1625/06 - mit Anm. v. Michael Uechtritz, BRAK-Mitt 2008, 71.

Wenn es notwendig ist, scheuen wir nicht den Kampf bis zur letzten Instanz.